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Bundesrat klar gegen Initiative zum bedingungslosen Grundeinkommen

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[vc_row][vc_column][vc_column_text]Nachdem die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen letztes Jahr mit 126’000 Unterschriften zusammengekommen war, hat sich der Bundesrat nun klar dagegen ausgesprochen. Im Initiativtext wurde die Höhe des Grundeinkommens nicht benannt, sondern die Entscheidung darüber klar beim Gesetzgeber belassen, der nur dafür sorgen solle, dass “der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein” garantiert sei. Dennoch standen […]$ ,. $[vc_row][vc_column][vc_column_text]Nachdem die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen letztes Jahr mit 126’000 Unterschriften zusammengekommen war, hat sich der Bundesrat nun klar dagegen ausgesprochen.

Im Initiativtext wurde die Höhe des Grundeinkommens nicht benannt, sondern die Entscheidung darüber klar beim Gesetzgeber belassen, der nur dafür sorgen solle, dass "der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein" garantiert sei. Dennoch standen immer Vorschläge der Initianten im Raum, die der Bundesrat für nicht machbar hält – nämlich 2500 Franken je Erwachsenem und 625 Franken pro Kind. Die Kosten für diese Variante beliefen sich auf jährlich 200 Milliarden Franken, als ein Drittel des Schweizer BIP.

Zwar wird gemäss der Initiative auch die Frage der Finanzierung des Grundeinkommens dem Gesetzgeber überlassen. Vorgeschlagen wurde aber immer schon, die dann nicht mehr benötigten Sozialversicherungsgelder von etwa 70 bis 80 Milliarden zuzüglich einer neu zu schaffenden Abgabe heranzuziehen. Meist war hier eine Konsumsteuer im Gespräch, die jährlich etwa 110 Milliarden Franken generieren sollte. Die noch verbleibenden 20 bis 30 Milliarden könnten nach den Ideen der Initiatoren etwa durch einen Solidaritätszuschlag reicher Bundesbürger abgedeckt werden.

Für den Bundesrat ist dieses Rechenexempel utopisch. Aber die in seinen Augen untragbaren Kosten und der zu erwartende Einbruch des Wirtschaftswachstums sind nur ein Grund für die kategorische Ablehnung der Idee. Die beiden anderen sind der erwartete Wegfall der Arbeitsmotivation und eine grundsätzliche Unterminierung des Schweizer Gesellschaftsvertrags. Deshalb erfolgte die Ablehnung auch ohne Gegenvorschlag.

Der Bundesrat sieht die Gesellschaftsordnung gefährdet, weil das Geben und Nehmen innerhalb des sozialen Zusammenhaltes aus dem Gleichgewicht geraten würde. So würde jeder Bürger und jede Bürgerin eine Staatsleistung erhalten, unabhängig davon, ob sie ihrerseits für die Gesellschaft einen Beitrag zu leisten bereit seien oder nicht. Auch die Vergleiche mit den jetzigen Sozialleistungen findet der Bundesrat verfehlt – denn diese würden für Menschen geleistet, die nicht etwa nicht willens, sondern situativ nicht in der Lage seien, ein ausreichendes Erwerbseinkommen zu erwirtschaften.

Auch das wohl am häufigsten angeführte Gegenargument des fehlenden Arbeitsanreizes führt der Bundesrat ins Feld. Vor allem die Wiedereingliederung nach Arbeitslosigkeit stünde mit einem Grundeinkommen auf tönernen Füssen, da zumindest der finanzielle Anreiz – den das Organ offensichtlich als zentral und essenziell ansieht – eliminiert sein würde. Mit anderen, weniger gewählten Worten: Das Grundeinkommen nimmt den Leidensdruck aus der Erwerbslosigkeit und lässt den Schlendrian einkehren, mit der Folge, dass dem Arbeitsmarkt die Arbeitskraft dauerhaft entzogen sein könnte. Das gleiche Problem sieht der Bundesrat für Beschäftigte mit Niedriglohn und in Teilzeitanstellungen.[/vc_column_text][vc_separator color="grey"][vc_separator color="grey"][vc_column_text]Eine interessante Einschätzung, ging es doch den Initiatoren exakt darum, Menschen in eben diesen Arbeitsumständen über einen Mindestlohn hinaus den Lebenserhalt zu verbessern. Dem entgegen befürchtet der Bundesrat, der Volkswirtschaft würde mittelfristig weniger Arbeitskraft zur Verfügung stehen; die Wertschöpfung würde dadurch zwangsläufig dezimiert, eine Unternehmensabwanderung ins Ausland wäre eine wahrscheinliche Folge und vormals interessierte ausländische Firmen würden sich gar nicht mehr erst für den Standort Schweiz interessieren – wiederum lauter Argumente, die bei der Diskussion um einen Mindestlohn ebenfalls angeführt wurden.

Doch der Bundesrat denkt bei seiner Einschätzung auch gar nicht explizit an den einzelnen Arbeitnehmer und seinen Zufriedenheitsstandard, sondern beurteilt die Initiative rein aus der Perspektive der wirtschaftlichen Verfassung des Landes heraus – und zwar im Hinblick auf eine Wahrung des Status quo auf der Prämisse eines jährlich steigenden Wirtschaftswachstums.

Den Initiatoren jedoch ging es klar darum, überhaupt erst eine Debatte über die Sinnhaftigkeit des Status quo auszulösen. Denn dass die Initiative pro Grundeinkommen ausfallen wird, daran glauben sie wohl (wenn natürlich auch nicht zugegebenermassen) nicht. Sie selber bezeichnen die Initiative als "Kulturimpuls", der zu einer grundlegenden Infragestellung der gegebenen Zusammenhänge beitragen soll. Gerade den Zwang zum Wachstum und damit zu mehr Produktivität sehen sie als eine der Hauptursachen für zunehmende Arbeitsplatzverluste. Gleichzeitig sind essenzielle Berufe vor allem in der Pflege und Pädagogik derart unterbezahlt, dass niemand sie annehme – selbst bei grundsätzlichem Interesse an der Tätigkeit selbst.

Gleichzeitig machen die Initiatoren einen faszinierenden futuristischen Vergleich auf. Bei einer Zeitreise in die Schweiz im Jahr 2050, so fragen sie, welches Szenario wäre da nicht nur wünschenswerter, sondern auch realistischer: Vollbeschäftigung ohne Grundeinkommen oder ein zur vollen Zufriedenheit breitflächig beschäftigtes Volk, das mit Grundeinkommen sämtliche gesellschaftlich notwendigen Arbeiten gerne ausführen würde?

Es ist offensichtlich, dass Bundesrat und Initiatoren sowie Unterzeichnende von verschiedenen Menschenbildern ausgehen. Die einen glauben an Geld als ultimativ einzigen, zuverlässigen Motivator; die anderen an Sinnhaftigkeit bei sozialer Absicherung der Primärbedürfnisse als Antrieb. Wer recht hat, würde man erst wissen, wenn die entsprechenden Strukturen geschaffen wären, in denen sich letztere Variante realisieren lassen könnte.

 

Oberstes Bild: © Denis Pepin - Shutterstock.com[/vc_column_text][vc_column_text]

[caption id="attachment_24482" align="aligncenter" width="1000"]Mindestlohn. (Bild: new photo / Shutterstock.com) Mindestlohn. (Bild: new photo / Shutterstock.com)[/caption]

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